Gründungszuschuss verlängern: Voraussetzungen für die 2. Förderphase
Einleitung: Du hast bereits den Gründungszuschuss erhalten und möchtest nun wissen, wie du die zweite Förderphase (weitere 9 Monate) nutzen kannst? In diesem Beitrag erfährst du, welche Voraussetzungen du erfüllen musst, wann der Antrag gestellt werden sollte und welche Unterlagen erforderlich sind.
1. Was ist die 2. Phase des Gründungszuschusses?
Nach den ersten 6 Monaten Basisförderung (Existenzsicherung) kannst du eine Verlängerung beantragen.
Du erhältst bis zu 300 € monatlich als Zuschuss zur freiwilligen Kranken- und Pflegeversicherung.
Laufzeit: maximal weitere 9 Monate.
2. Voraussetzungen für die Verlängerung
Deine Selbstständigkeit wird weiter hauptberuflich betrieben.
Du weist nach, dass dein Einkommen für die Lebenshaltung (teilweise) ausreicht.
Du legst eine kurze Erfolgsübersicht vor (z. B. Einnahmenüberschussrechnung).
3. Diese Unterlagen brauchst du
Formloser Antrag bei der Agentur für Arbeit
Übersicht über erzielte Umsätze und Ausgaben der ersten 6 Monate
Nachweis über Kranken- und Pflegeversicherung
Evtl. Zwischenbericht vom Gründungscoach oder steuerlichen Berater
4. Tipps für deinen Verlängerungsantrag
Reiche den Antrag 4 bis 6 Wochen vor Ablauf der ersten Phase ein.
Bereite deine Zahlen professionell und nachvollziehbar auf.
Zeige Perspektiven für deine Selbstständigkeit auf (z. B. neue Kunden, wachsendes Netzwerk).
Fazit: Die zweite Phase des Gründungszuschusses bietet dir wichtige finanzielle Entlastung – nutze diese Möglichkeit gezielt. Ein erfahrener AVGS-Coach kann dich bei der Vorbereitung und Argumentation unterstützen.
Hinweis: Du brauchst Hilfe beim Verlängerungsantrag? Vereinbare jetzt ein kostenloses Gespräch mit einem Coach und sichere dir individuelle Unterstützung.