Wann beantrage ich den Gründungszuschuss? – Fristen, Voraussetzungen & richtige Timeline

Einleitung: Du planst den Schritt in die Selbstständigkeit mit Unterstützung durch den Gründungszuschuss? Dann ist der richtige Zeitpunkt für deinen Antrag entscheidend. In diesem Beitrag erfährst du, wann du den Gründungszuschuss beantragen solltest, welche Fristen du einhalten musst und wie du dich zeitlich am besten vorbereitest.

1. Grundvoraussetzung: 150 Tage ALG I Restanspruch

  • Um den Gründungszuschuss zu beantragen, musst du noch mindestens 150 Tage Anspruch auf Arbeitslosengeld I haben.

  • Tipp: Lass dir von deinem Sachbearbeiter schriftlich bestätigen, wie viele Tage Restanspruch du hast.

2. Der richtige Zeitpunkt: Vor der Gründung, nicht danach!

  • Der Gründungszuschuss muss vor dem Start deiner Selbstständigkeit bewilligt sein.

  • Sobald du offiziell gewerblich tätig bist (z. B. mit Gewerbeanmeldung), ist eine Förderung nicht mehr möglich.

  • Beginne deshalb nicht ohne Genehmigung mit deiner Selbstständigkeit.

3. Typische Timeline für den Antrag (empfohlen)

  • mind. 2–3 Monate vor der geplanten Gründung: Vereinbare ein erstes Informationsgespräch bei der Agentur für Arbeit. Erkundige dich nach dem AVGS und den Voraussetzungen für den Gründungszuschuss. Beginne idealerweise schon mit einem AVGS-Coaching.

  • 4–8 Wochen vor der Gründung: Nutze die Zeit im Coaching, um deinen Businessplan, eine Marktanalyse, deinen Finanzplan sowie eine fachkundige Stellungnahme zu erstellen. Diese Unterlagen brauchst du für den Antrag.

  • 3–4 Wochen vor der Gründung: Stelle deinen Antrag offiziell bei der Agentur für Arbeit. Reiche alle Unterlagen ein und warte auf die Entscheidung. Wichtig: Noch nicht gründen, bevor du eine schriftliche Zusage hast!

  • Nach der Bewilligung: Sobald du die schriftliche Bestätigung des Gründungszuschusses erhalten hast, kannst du offiziell gründen – z. B. durch die Gewerbeanmeldung oder Anmeldung beim Finanzamt.

4. Häufige Fehler beim Timing – und wie du sie vermeidest

  • Zu spät beantragt → weniger als 150 Tage ALG I übrig

  • Zu früh gegründet → Antrag wird abgelehnt

  • Unvollständige Unterlagen → Verzögerung oder Ablehnung

5. AVGS-Coaching als Vorbereitung nutzen

  • Ideal: Du nutzt ein AVGS-Gründungscoaching zur Planung deines Vorhabens

  • Dein Coach hilft dir beim Zeitplan, Businessplan und allen Dokumenten für den Antrag

Fazit: Der Gründungszuschuss ist eine große Chance – aber Timing ist alles. Beantrage ihn unbedingt vor der Gründung und achte auf die Frist von 150 Tagen ALG I Restanspruch. Mit einem erfahrenen Coach und guter Vorbereitung gehst du auf Nummer sicher.

Tipp: Du bist unsicher, ob dein Zeitpunkt passt oder wie du starten sollst? Buche jetzt ein kostenloses Orientierungsgespräch und kläre deine nächsten Schritte zur sicheren Antragstellung.

Weiter
Weiter

Förderung zur Selbstständigkeit – Diese Möglichkeiten hast du 2025